Aufgabe des Abschlussprüfers bei subventionierten Transportunternehmen ist es ein Urteil darüber abzugeben, ob der geprüfte Jahresabschluss den anwendbaren Rechnungslegungsstandards entspricht. Die Kontrolle der Einhaltung von Subventionsbestimmungen gehört nicht zu diesem Prüfungsmandat. Voraussichtlich ab 1. Januar 2021 wird jedoch der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer quasi als verlängerter Arm des zuständigen Bundesamts für Verkehr (BAV) eine sog. Spezialprüfung Subventionen durchführen. Dies, nachdem in der Aufarbeitung von Subventionsunregelmässigkeiten im Personentransportgewerbe klar wurde, dass das BAV seine gesetzliche Kontrollfunktion mangels eigener Ressourcen nicht vollumfänglich wahrnehmen konnte.
Take-Outs
- Verwaltungsrat und Geschäftsleitung von subventionierten Unternehmen haben sicherzustellen, dass die Subventionsbestimmungen eingehalten werden und Steuergelder verantwortungsvoll verwendet werden.
- Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat mittels eigener Kontrollen sicherzustellen, dass die aus Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger finanzierten Subventionen zu Recht bezogen und zweckkonform verwendet werden.
- Die Revisionsstellen haben bislang kein Mandat die Rechtmässigkeit der bezogenen Subventionen zu prüfen (keine Prüfung der spezifischen Subventionsrechnung im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung). Ihr Mandat besteht in der Prüfung der Jahresrechnung, womit sichergestellt werden soll, dass sich externe Anspruchsgruppen auf die Jahresabschlüsse der Transportunternehmen verlassen können.
- Das BAV konnte aufgrund ihrer eigenen begrenzten Kapazitäten in der Vergangenheit ihre Kontrollen nicht in angemessenem Umfang durchführen. Dies wurde deutlich, nachdem im 2018 öffentlich wurde, dass die PostAuto Schweiz AG über Jahre hinweg Falschbuchungen in ihrer Subventionsrechnung vorgenommen hatte und damit zu hohe Subventionen beziehen konnte.
- Nach Aufarbeitung der Vorkommnisse bei PostAuto wurden zwischenzeitlich erste Anpassungen der Rechtsvorschriften vorgenommen und auch die Personalkapazitäten beim BAV erhöht.
- Die Unternehmensleitungen aller Transportunternehmen müssen jährlich explizit bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Grundsätze einhalten. Im Rahmen eines erweiterten Controllings führt das BAV künftig risikoorientiert Prüfungen bei den Rechnungen der Unternehmen durch. Zudem müssen Transportunternehmen, welche jährlich gesamthaft mehr als CHF 1 Mio. an Subventionen erhalten, künftig (ab 2021) jährlich eine Spezialprüfung Subventionen durchführen lassen. Sie müssen diese bei einer Prüfungsgesellschaft in Auftrag geben. Die Prüfungsgesellschaften untersuchen spezifische, vorgegebene Fragen zur Einhaltung des Subventions-, Eisenbahn- und Personenbeförderungsgesetzes (als verlängerter Arm des BAV).
- Die weiterentwickelte Gesamt-Governance (Zusammenspiel von Transportunternehmen, BAV und Prüfungsgesellschaft) erhöht die Sicherheit einer ordnungsgemässen Verwendung von Steuergeldern (Subventionen).
Governance in subventionierten Transportunternehmen
Es liegt in der Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung dafür zu sorgen, dass in einem Unternehmen integer gehandelt wird. Bei Unternehmen, die aus Steuergeldern alimentierte Subventionen erhalten, haben Verwaltungsrat und Geschäftsleitung daher auch sicherzustellen, dass die entsprechenden Subventionsbestimmungen eingehalten werden.
Im Bereich der subventionierten Transportunternehmen obliegt es darüber hinaus dem zuständigen Bundesamt für Verkehr (BAV) mittels eigener Kontrollen sicherzustellen, dass Subventionen zu Recht bezogen wurden und zweckkonform verwendet werden.
Bei Transportunternehmen, die von Gesetzes wegen zur Revision ihrer Jahresrechnung verpflichtet sind, hat die von den Unternehmenseignern bestellte Revisionsstelle kein Mandat die Rechtmässigkeit der bezogenen Subventionen zu prüfen.
Mit anderen Worten: Die Revisionsstelle prüft die nach dem Rechnungslegungsrecht zu erstellende Jahresrechnung auf Übereinstimmung mit eben diesem Rechnungslegungsrecht. Aufgabe des BAV hingegen ist die Überprüfung der subventionsrechtlichen Kostenrechnung auf Übereinstimmung mit den Subventionsvorgaben im Gesetz und seitens des BAV.
Grenzen des bisherigen Kontrollgefüges
Wie überall gilt: Auch noch so gute Kontrollen können nicht sämtliche Fehler aufdecken oder Fehlverhalten verhindern. Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung. Dabei erlangt sie aufgrund des fokussierten Prüfungsvorgehens und des klaren limitierten gesetzlichen Auftrags nur im Ausnahmefall im Rahmen dieser Jahresabschlussprüfung Hinweise auf vermeintliche Missstände im Subventionsbereich. In diesem Fall ist sie aufgefordert diese Hinweise mit der Unternehmensleitung zu erörtern. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann die Revisionsstelle jedoch keine Anzeige an Strafverfolgungsbehörden oder Aufsichtsstellen machen.
Die für die Transportunternehmen zuständige Aufsichtsstelle wiederum, das BAV, verfügte bislang über begrenzte und nicht ausreichende eigene Personalkapazitäten im Bereich der Revision. Daher konnten in der Vergangenheit Subventionsprüfungen letztlich nicht in angemessenem Umfang durchgeführt werden. Dies wurde deutlich, nachdem im 2018 publik wurde, dass die PostAuto Schweiz AG über Jahre hinweg Falschbuchungen in ihrer Subventionsrechnung vorgenommen hatte und damit zu hohe Subventionen beziehen konnte.
Wie weiter?
Nach Aufarbeitung der Vorkommnisse bei PostAuto Schweiz AG wurden zwischenzeitlich im Mai 2020 erste Anpassungen der Rechtsvorschriften vorgenommen und die Personalkapazitäten für das Subventionscontrolling beim BAV aufgestockt.
Die Unternehmensleitungen aller Transportunternehmen müssen inskünftig jährlich explizit bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Grundsätze einhalten. Damit wird noch einmal klargestellt, dass die Unternehmensleitungen die Verantwortung für Subventionsmissbräuche tragen.
Neu etablierte externe Kontrollen sollen zusätzlich sicherstellen, dass Steuergelder ordnungsgemäss verwendet werden. So unterliegen Unternehmen, welche jährlich gesamthaft mehr als CHF 1 Mio. an Subventionen erhalten, inskünftig (ab 2021) einer jährlichen Spezialprüfung Subventionen. Sie müssen diese bei einer Prüfungsgesellschaft in Auftrag geben. Die Prüfungsgesellschaften untersuchen spezifische, vom BAV vorgegebene Fragen zur Einhaltung des Subventions-, Eisenbahn- und Personenbeförderungsgesetzes.
Darüber hinaus führt das BAV künftig im Rahmen eines erweiterten Controllings risikoorientiert eigene Prüfungen bei den Subventionsrechnungen der Unternehmen durch.