Eingeschränkte Revision als bewährtes Instrument im KMU-Umfeld
Neuste Studien belegen den positiven Zusammenhang zwischen «einer Revisionsstelle haben» und dem «Geringeren Konkurs-/Bonitätsrisiko». Nun ist es aber so, dass in der Schweiz lediglich 20 Prozent der Unternehmen eine Abschlussprüfung durchführen lassen. Der Gesetzgeber hat zwar eine allgemeine Revisionspflicht statuiert, wobei Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) auch auf die weniger umfassende so genannte eingeschränkte Revision zurückgreifen können. Nichtsdestotrotz fallen 80 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz unter die Opting-out-Schwelle, wonach sie auf jegliche Prüfung ihrer Jahresrechnung verzichten dürfen.
Die Finanzberichterstattung ist ein wesentliches Instrument der Unternehmensführung und -kommunikation. Im Segment der Publikumsgesellschaften und bei Organisationen von öffentlichem Interesse soll die Jahres- oder Konzernrechnung den Anspruchsgruppen einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben. Bei kleineren Organisationen und namentlich KMU existieren weniger externe Anspruchsgruppen. Aber auch hier ist eine verlässliche und glaubwürdige Finanzberichterstattung unerlässlich, sei es als Basis für Gewinnausschüttungen oder als zwingende Grundlage der Gewinnbesteuerung.
Der Gesetzgeber berücksichtigt die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Anspruchsgruppen und hat daher die Revisionspflicht abgestuft. Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen, Publikumsgesellschaften und Konzerne müssen ihre Jahres- bzw. Konzernrechnung einer ordentlichen Revision unterziehen. KMU hingegen können eine eingeschränkte Revision wählen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen können sogar gänzlich auf eine Revision ihrer Jahresrechnung verzichten. Im Endresultat erfolgt daher gegenwärtig bei nur etwa 20 Prozent der Unternehmen in der Schweiz eine Abschlussprüfung.
Politische Vorstösse bergen grosse Risiken
Nun gibt es politische Vorstösse, die diese Opting-Out-Schwelle deutlich anheben möchten, um noch mehr Gesellschaften von der Pflicht einer ordentlichen, beziehungsweise eingeschränkte Revision zu befreien. Diese Tendenz ist höchst problematisch und birgt grosse Risiken für die Gesamtwirtschaft.
KMU haben zwar weniger externe Anspruchsgruppen. Aber auch hier entfaltet eine Revision grossen Nutzen. Die eingeschränkte Revision liegt auch bereits darum im öffentlichen Interesse, da Studien zeigen, dass Unternehmen, die ihre Jahresrechnung im Rahmen einer eingeschränkten Revision prüfen lassen, ein geringeres Konkurs- und Bonitätsrisiko aufweisen. Die Existenz einer Revisionsstelle erhöht also die Qualität der finanziellen Führung im Unternehmen. Geringere Konkursquoten schützen Gläubiger, Sozialversicherungen sowie die Wirtschaft als Ganzes.
Aus Sicht der Unternehmensführung eines KMU ergibt sich der Nutzen der eingeschränkten Revision zudem daraus, dass eine externe Stelle die getroffenen Bilanzierungs- und Bewertungsentscheide kritisch hinterfragt und damit die Unternehmensführung dazu anregt, sich dezidierter mit der eigenen Unternehmenssituation und Unternehmensentwicklung auseinander zu setzen.