Fakten

Fakten als Kompass in einem komplexen unternehmerischen Umfeld

Branchen sind heute dynamischer, das Medienumfeld schnelllebiger und die Anspruchsgruppen vielschichtiger und kritischer. Das macht die Bereitstellung und die Verifizierung von Informationen bei steigenden regulatorischen Anforderungen anspruchsvoller denn je.

Und nur korrekte Informationen ermöglichen das Funktionieren unserer Gesellschaft und Wirtschaft.

Im folgenden Bereich zeigen wir Fakten, Zahlen und beantworten Fragen. Wir stellen die Themen ausführlich dar, mit denen wir uns beschäftigen. Wir zeigen auf wo unsere Verantwortung beginnt und bis wohin sie reicht. Wir informieren über die Trends der Branche und die Entwicklungen, die für eine Zukunftsfähigkeit massgeblich sind.

 

 

Fragen und Antworten

1. Was macht die Wirtschaftsprüfung und wem nützt sie?

Wirtschaftsprüfung stellt mit zuverlässigen und unabhängigen Dienstleistungen sicher, dass die relevanten Informationsbedürfnisse von Branchen, Märkten und Kapitalmärkten standardisiert, nachvollziehbar und effizient bedient werden.

Denn erst Transparenz, Sicherheit und verlässliche Informationen ermöglichen es, dass Vertrauen zwischen den Akteuren der Wirtschaft und bei Anspruchsgruppen in Gesellschaft und Politik entsteht. Das ist eine wichtige Basis für das Funktionieren der Volkswirtschaft und für das Gemeinwohl.

Mit der Prüfung, Untersuchung und Verifizierung von Informationen, Prozessen und vielfältigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten leisten wir sowohl für Unternehmen, die öffentliche Hand und als Auftrag im öffentlichen Interesse auch für die Gesellschaft als Ganzes Mehrwert.

Für private Unternehmen und für den öffentlichen Sektor stellen wir eine robuste Vertrauensbasis her – gegenüber Investoren, Kreditgebern, Kunden und Mandanten, Steuerbehörden, Sozialversicherungen, gesellschaftlichen Interessengruppen und vielen mehr.

Für die Gesellschaft arbeiten wir am Vertrauensfundament von Unternehmen, Wirtschaftssystemen und Aufsichtsbehörden. Dieses Fundament sorgt dafür, dass sich Märkte entwickeln können, dass Investitionen getätigt werden und dass die Wirtschaft als Ganzes prosperieren kann. Dadurch entsteht ein wichtiger Beitrag zum Gemeinwohl.

Als unser Kerngeschäft verstehen wir das Validieren, Testieren und Zertifizieren von betriebswirtschaftlichen Informationen und Informationsflüssen. Bei der Wirtschaftsprüfung im engeren Sinn, dem Audit, nehmen wir auch einen öffentlichen Auftrag wahr, indem wir als Revisionsstelle gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen. Dies mit dem Anspruch, aussenstehenden Dritten Zugang und Sicherheit zu den Finanzinformationen zu vermitteln. Als Revisionsstelle nehmen wir weitere Aufgaben wahr: So prüfen wir zum Beispiel Gewinnverwendungsvorschläge der Verwaltungsräte zuhanden der Generalversammlung oder Zwischenabschlüsse von Unternehmen in Schieflage. Letzteres mit dem Ziel, Konkursanträge zu beurteilen. Als Revisionsstelle leisten wir damit auch einen wichtigen Beitrag zum Gläubigerschutz.

Weil die Ergebnisse unserer Arbeit in vielen Fällen öffentlich zugänglich sind, schaffen wir ein Informationsgleichgewicht für alle interessierten Anspruchsgruppen. Dank unserer Unabhängigkeit und strengsten Qualitätsanforderungen haben unsere Berichte die Qualität von «Gütesiegeln» in Bezug auf die Einhaltung von Standards, relevanten Gesetzen und anderen Grundlagen. So entsteht Vertrauen zwischen Unternehmen, Marktteilnehmern, der öffentlichen Hand und der Gesellschaft. Als Resultat prosperieren Branchen, Kapitalmärkte sowie das Gemeinwohl. Unsere Arbeit liegt somit im öffentlichen Interesse.

2. Wie unabhängig sind Wirtschaftsprüfer?

Wirtschaftsprüfung stellt mit zuverlässigen und unabhängigen Dienstleistungen sicher, dass die relevanten Informationsbedürfnisse von Branchen, Märkten und Kapitalmärkten standardisiert, nachvollziehbar und effizient bedient werden.

Denn erst Transparenz, Sicherheit und verlässliche Informationen ermöglichen es, dass Vertrauen zwischen den Akteuren der Wirtschaft und bei Anspruchsgruppen in Gesellschaft und Politik entsteht. Das ist eine wichtige Basis für das Funktionieren der Volkswirtschaft und für das Gemeinwohl.

Mit der Prüfung, Untersuchung und Verifizierung von Informationen, Prozessen und vielfältigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten leisten wir sowohl für Unternehmen, die öffentliche Hand und als Auftrag im öffentlichen Interesse auch für die Gesellschaft als Ganzes Mehrwert.

Für private Unternehmen und für den öffentlichen Sektor stellen wir eine robuste Vertrauensbasis her – gegenüber Investoren, Kreditgebern, Kunden und Mandanten, Steuerbehörden, Sozialversicherungen, gesellschaftlichen Interessengruppen und vielen mehr.

Für die Gesellschaft arbeiten wir am Vertrauensfundament von Unternehmen, Wirtschaftssystemen und Aufsichtsbehörden. Dieses Fundament sorgt dafür, dass sich Märkte entwickeln können, dass Investitionen getätigt werden und dass die Wirtschaft als Ganzes prosperieren kann. Dadurch entsteht ein wichtiger Beitrag zum Gemeinwohl.

Als unser Kerngeschäft verstehen wir das Validieren, Testieren und Zertifizieren von betriebswirtschaftlichen Informationen und Informationsflüssen. Bei der Wirtschaftsprüfung im engeren Sinn, dem Audit, nehmen wir auch einen öffentlichen Auftrag wahr, indem wir als Revisionsstelle gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen. Dies mit dem Anspruch, aussenstehenden Dritten Zugang und Sicherheit zu den Finanzinformationen zu vermitteln. Als Revisionsstelle nehmen wir weitere Aufgaben wahr: So prüfen wir zum Beispiel Gewinnverwendungsvorschläge der Verwaltungsräte zuhanden der Generalversammlung oder Zwischenabschlüsse von Unternehmen in Schieflage. Letzteres mit dem Ziel, Konkursanträge zu beurteilen. Als Revisionsstelle leisten wir damit auch einen wichtigen Beitrag zum Gläubigerschutz.

Weil die Ergebnisse unserer Arbeit in vielen Fällen öffentlich zugänglich sind, schaffen wir ein Informationsgleichgewicht für alle interessierten Anspruchsgruppen. Dank unserer Unabhängigkeit und strengsten Qualitätsanforderungen haben unsere Berichte die Qualität von «Gütesiegeln» in Bezug auf die Einhaltung von Standards, relevanten Gesetzen und anderen Grundlagen. So entsteht Vertrauen zwischen Unternehmen, Marktteilnehmern, der öffentlichen Hand und der Gesellschaft. Als Resultat prosperieren Branchen, Kapitalmärkte sowie das Gemeinwohl. Unsere Arbeit liegt somit im öffentlichen Interesse.

3. Was muss die Abschlussprüfung aufdecken – und was nicht?

Wirtschaftsprüfung stellt mit zuverlässigen und unabhängigen Dienstleistungen sicher, dass die relevanten Informationsbedürfnisse von Branchen, Märkten und Kapitalmärkten standardisiert, nachvollziehbar und effizient bedient werden.

Denn erst Transparenz, Sicherheit und verlässliche Informationen ermöglichen es, dass Vertrauen zwischen den Akteuren der Wirtschaft und bei Anspruchsgruppen in Gesellschaft und Politik entsteht. Das ist eine wichtige Basis für das Funktionieren der Volkswirtschaft und für das Gemeinwohl.

Mit der Prüfung, Untersuchung und Verifizierung von Informationen, Prozessen und vielfältigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten leisten wir sowohl für Unternehmen, die öffentliche Hand und als Auftrag im öffentlichen Interesse auch für die Gesellschaft als Ganzes Mehrwert.

Für private Unternehmen und für den öffentlichen Sektor stellen wir eine robuste Vertrauensbasis her – gegenüber Investoren, Kreditgebern, Kunden und Mandanten, Steuerbehörden, Sozialversicherungen, gesellschaftlichen Interessengruppen und vielen mehr.

Für die Gesellschaft arbeiten wir am Vertrauensfundament von Unternehmen, Wirtschaftssystemen und Aufsichtsbehörden. Dieses Fundament sorgt dafür, dass sich Märkte entwickeln können, dass Investitionen getätigt werden und dass die Wirtschaft als Ganzes prosperieren kann. Dadurch entsteht ein wichtiger Beitrag zum Gemeinwohl.

Als unser Kerngeschäft verstehen wir das Validieren, Testieren und Zertifizieren von betriebswirtschaftlichen Informationen und Informationsflüssen. Bei der Wirtschaftsprüfung im engeren Sinn, dem Audit, nehmen wir auch einen öffentlichen Auftrag wahr, indem wir als Revisionsstelle gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen. Dies mit dem Anspruch, aussenstehenden Dritten Zugang und Sicherheit zu den Finanzinformationen zu vermitteln. Als Revisionsstelle nehmen wir weitere Aufgaben wahr: So prüfen wir zum Beispiel Gewinnverwendungsvorschläge der Verwaltungsräte zuhanden der Generalversammlung oder Zwischenabschlüsse von Unternehmen in Schieflage. Letzteres mit dem Ziel, Konkursanträge zu beurteilen. Als Revisionsstelle leisten wir damit auch einen wichtigen Beitrag zum Gläubigerschutz.

Weil die Ergebnisse unserer Arbeit in vielen Fällen öffentlich zugänglich sind, schaffen wir ein Informationsgleichgewicht für alle interessierten Anspruchsgruppen. Dank unserer Unabhängigkeit und strengsten Qualitätsanforderungen haben unsere Berichte die Qualität von «Gütesiegeln» in Bezug auf die Einhaltung von Standards, relevanten Gesetzen und anderen Grundlagen. So entsteht Vertrauen zwischen Unternehmen, Marktteilnehmern, der öffentlichen Hand und der Gesellschaft. Als Resultat prosperieren Branchen, Kapitalmärkte sowie das Gemeinwohl. Unsere Arbeit liegt somit im öffentlichen Interesse.

4. Wie wird die Qualität der Arbeit der Wirtschaftsprüfer gemessen?

Wirtschaftsprüfer benötigen eine staatliche Zulassung, sofern sie sog. gesetzliche Revisionsdienstleistungen erbringen wollen. Die Zulassung von Revisionsunternehmen ist auf fünf Jahre beschränkt; danach müssen die Revisionsunternehmen gegenüber der Aufsichtsbehörde erneut nachweisen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualität und Aus-/Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden erfüllen.

Revisionsunternehmen, die im Bereich der Prüfung von Publikumsgesellschaften tätig sind, werden zudem regelmässig von der Aufsichtsbehörde im Rahmen von Inspektionen auf Einhaltung der Vorgaben kontrolliert.

Nach Gesetz und Regelungen des Berufsverbands EXPERTsuisse müssen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften umfassende Massnahmen zur Qualitätssicherung treffen. Dazu gehören u.a. Regelungen, wonach Arbeitsergebnisse zunächst intern reviewt werden, bevor diese Arbeitsergebnisse dann in Form eines Berichts an externe Adressaten übermittelt werden. Weiterhin verpflichten die berufsständischen Regelungen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dazu ihre Mandate im Rahmen sog. interner Audit Quality Reviews auf Übereinstimmung mit den Vorgaben stichprobenweise zu überprüfen. Ebenso gehört zur Qualitätssicherung die laufende Einhaltung von Weiterbildungsverpflichtungen. Hiernach müssen Berufsangehörige mindestens 60 Weiterbildungsstunden pro Jahr absolvieren.

Die Messung der Qualität erfolgt zum einen mittels Erhebung sog. Audit Quality Indicators, die auch im Rahmen der Überwachung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch die Aufsichtsbehörde einbezogen werden. Die grossen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind zudem aufgefordert ihre Audit Quality Indicators im Rahmen jährlicher Berichterstattung offenzulegen. Zum anderen erfolgt die Messung der Audit Qualität unmittelbar durch die regelmässigen Inspektionen der Aufsichtsbehörde. Mangelhafte Qualität wird durch sanktioniert bis hin zum Entzug der Zulassung (Berufsverbot).

5. Wie transparent ist ein Revisionsbericht?

Der Revisionsbericht enthält das schriftlich formulierte Ergebnis des Wirtschaftsprüfers über die durchgeführte Prüfung. Der Revisionsbericht enthält also eine Aussage darüber, ob der Prüfungsgegenstand (z.B. der Jahresabschluss) uneingeschränkt oder mit Einschränkungen den Vorgaben entspricht. Dieses Urteil hat der Wirtschaftsprüfer ausreichend und nachvollziehbar zu begründen.

Die Revisionsberichte im Fall der Prüfung bei börsenkotierten Unternehmen werden seit kurzem um besonders wichtige Prüfungssachverhalte, den sogenannten Key Audit Matters (KAM), erweitert. Berichtsadressaten sollen so einen besseren Einblick in ein Unternehmen erhalten und die Auswirkungen von Sachverhalten auf die Prüfungsdurchführung besser abschätzen können. Ziel der neuen Vorgaben an die Wirtschaftsprüfer ist, die individualisierte Berichterstattung an interessierte Bilanzleser voranzutreiben und den Stakeholdern einer geprüften Gesellschaft einen vertieften Einblick in die Abschlussprüfung und das Zustandekommen des Prüfungsurteils zu gewähren.

Zudem ist zu beachten, dass es neben dem sog. Kurzbericht an die Aktionäre oder Gesellschafter auch einen sog. umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat oder die Geschäftsleitung gibt. In diesem umfassenden Bericht hat der Abschlussprüfer weitere Informationen, die nicht notwendigerweise das Prüfungsurteil beeinflusse, offenzulegen. Dieser umfassende Bericht enthält regelmässig Empfehlungen an das Unternehmen, bspw. Verbesserungsvorschläge zu internen Abläufen. Für die Unternehmensführung ist der umfassende Bericht daher ein wichtiges und geschätztes Führungsinstrument. Der umfassende Bericht enthält regelmässig Informationen zu internen Sachverhalten und unterliegen insoweit dem Berufsgeheimnis.

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